
AW: Bewertungen im Internet wie schreiben, das es rein rechtlich korrekt ist ?
Frage A) Wie ist es möglich, dass rechtliche Schritte eingeleitet werden können bei negativer Bewertung ?
Wenn gegen Persönlichkeitsrechte verstoßen wird. Hier sind vor allem Datenschutz, Verleumdung und Rufschädigung relevant. Und da die Wahrheit immer relativ ist ("im Auge des Betrachters entsteht") sind Bewertungen oftmals subjektiv und überzogen. Und genau deswegen soll davor geschützt werden, dass jemand mit "falschen" Bewertungen oder Behauptungen geschädigt wird. Und ein Betreiber kann normalerweise nicht über den Wahrheitsgehalt entscheiden ...
Sieh es doch mal so: Nur weil jemand etwas gegen dich hat, verbreitet er plötzlich falsche Behauptungen im Internet und "tarnt" das als objektive Bewertungen. Wenn du jetzt kein Recht hättest, dagegen vorzugehen, sehe es ziemlich schlecht aus für dich.
Frage B ) Es ist doch Irreführend, wenn man quasi aufgefordert wird Bewertungen abzugeben, natürlich indirekt und niergends steht, wie es rein rechtlich ist.
Man wird nicht dazu aufgefordert. Man muss keine Bewertungen abgeben. Man wird bestenfalls darum gebeten. Aber keiner wird dazu gezwungen.
Kein Hinweis, dass man keine Tatsachen = erlebtes hinschreiben sollte, da man da in Gefahr läuft verklagt zu werden.
Das sollte jeder wissen, dass wenn er Mist erzählt, dafür auch gerade stehen muss.
Frage C ) So etwas sollte doch nicht sein?
Menschen sollten auch vernünftig sein und nicht versuchen, den anderen aus irgendwelchen Gründen eins auszuwischen. Auch das beste Rechtssystem kann die menschlichen Schwächen nicht beseitigen.
Frage D) Wie verfasst man denn eine korrekte Bewertung, wo rechtlich alles einwandfrei ist ?
In dem man bei der Wahrheit bleibt und keine Wertungen einbaut. Heißt zwar nicht, dass man deswegen nicht trotzdem belangt werden könnte, aber da kommt man sicherlich raus. Oder man spart sich die Bewertungen. Hilft zwar nicht den anderen, aber bei unserer Gesellschaft der Individuen und wo das eigene Wohl näher steht als menschliche Hilfe, ist sowas auch nicht erwünscht. Recht und Gesetz machen die Gesellschaft, und wo gegenseitige Hilfe kein gesellschaftlicher Zweck ist, wird es rechtlich auch nicht gestützt.
Meine Beiträge sind immer (auch wenn es nicht ausdrücklich dabei steht) meine persönliche Meinung und müssen (und werden) nicht immer mit der aktuellen Rechtssprechung oder der Lehrmeinung im Jurastudium / anderen rechtswissenschaftlichen Studiengängen übereinstimmen. Sie sind lediglich meine Auslegung von mir bekannten Gesetzen und Urteilen.