
AW: Müssen Softwarelizenzen übersetzt werden?
1. Sie muss für den Empfänger verständlich sein. Ansonsten gilt sie nicht. Falls man die Software an einen Deutschen verkauft und die Lizenz nur in englisch da ist, braucht man sich nicht wundern, wenn sie in einem Rechtsstreit nicht gilt. Man kann nicht verlangen, dass ein Deutscher englisch kann - sogar dann nicht, wenn die Software nur in englisch ist.
2. Der Benutzer muss nachweislich zugestimmt haben. Wenn sie nur auf der Webseite ist, dürfte der Nachweis, dass der Benutzer ihr zugestimmt hat, sehr schwer fallen. Würde auch hier bedeuten: Kein Nachweisb = keine Relevanz in einem Rechtsstreit.
Meine Beiträge sind immer (auch wenn es nicht ausdrücklich dabei steht) meine persönliche Meinung und müssen (und werden) nicht immer mit der aktuellen Rechtssprechung oder der Lehrmeinung im Jurastudium / anderen rechtswissenschaftlichen Studiengängen übereinstimmen. Sie sind lediglich meine Auslegung von mir bekannten Gesetzen und Urteilen.