Hallo,
ich habe eine Frage zur Nennung von Firmennamen in Foren.
Warum soll so etwas nicht erfolgen?
Was passiert, wenn man doch mal (unbeabsichtigt) eine Firma bzw. Internetadresse, Chatprogramm etc. nennt?
Hallo,
ich habe eine Frage zur Nennung von Firmennamen in Foren.
Warum soll so etwas nicht erfolgen?
Was passiert, wenn man doch mal (unbeabsichtigt) eine Firma bzw. Internetadresse, Chatprogramm etc. nennt?
Wie kommst du darauf, dass es verboten ist?
Ich kann mit meinen Beiträgen nur einen Ausschnitt des Rechts abdecken und auch nur meine eigene Position aufzeigen. Im Recht hängt viel von Argumentation ab. Ich bitte daher zu beachten, dass meine Beiträge keinen anwaltlichen Rat ersetzen können.
Naja, in vielen Foren wird ein Firmenname wieder gelöscht bzw. der Eintrag durch einen Admin editiert.
Ich wurde mal in einem anderen Forum abgemahnt, weil ich eine Internetadresse genannt hatte.
Stimmt dies nicht?
Das kann jeder Betreiber für sich selbst entscheiden.
In der Regel passiert sowas, um Haftungen für die Inhalte zu vermeiden (Wahrheitsgehalt u.ä.). Übrigens auch hier![]()
Meine Beiträge sind immer (auch wenn es nicht ausdrücklich dabei steht) meine persönliche Meinung und müssen (und werden) nicht immer mit der aktuellen Rechtssprechung oder der Lehrmeinung im Jurastudium / anderen rechtswissenschaftlichen Studiengängen übereinstimmen. Sie sind lediglich meine Auslegung von mir bekannten Gesetzen und Urteilen.
Danke!
Was bedeutet Haftung für Inhalte?
Und solange jemand etwas wahres schreibt?
[url]http://www.e-recht24.de/news/linkhaftung/[/url]Was bedeutet Haftung für Inhalte?Wahrheit ist immer relativ.Und solange jemand etwas wahres schreibt?
Meine Beiträge sind immer (auch wenn es nicht ausdrücklich dabei steht) meine persönliche Meinung und müssen (und werden) nicht immer mit der aktuellen Rechtssprechung oder der Lehrmeinung im Jurastudium / anderen rechtswissenschaftlichen Studiengängen übereinstimmen. Sie sind lediglich meine Auslegung von mir bekannten Gesetzen und Urteilen.
Naja, aber unter Linkhaftung verstehe ich, wenn jemand eine Internetseite mit www. und der Endung (z.B. .de) nennt, oder? Wenn jemand nur die Seite nennt ohne Beginn und Ende, dann ist es doch kein Link mehr.
Zum anderen möchte ich gerne mal ein Beispiel machen, mal angenommen so etwas steht in einerm Forum. (ist jetzt ein rein fiktiver Fall)
Mal angenommen, eine Person A und eine Person B unterhalten sich in einem Social Network (hier käme jetzt der Name eines Social Networks) und es kommt zu einer Beleidigung (sexueller Belästigung oder oder oder). Was wären die Folgen? Oder welches Gericht wäre zuständig?
In diesem Beispiel nenne ich zwar ein Social Network, aber mal ehrlich, ich hätte den Anbieter doch nicht durch den Dreck gezogen, oder?
Geändert von Eric (19.02.2010 um 13:31 Uhr)
Ein Link ist es sicherlichnicht mehr, aber Inhalt. Und auch für den kann man haften. Allerdings geht es hier nicht um irgendwelche Erwähnungen, sondern darum, dass der Link auf rechtswidrige Inhalte verweist.Naja, aber unter Linkhaftung verstehe ich, wenn jemand eine Internetseite mit www. und der Endung (z.B. .de) nennt, oder? Wenn jemand nur die Seite nennt ohne Beginn und Ende, dann ist es doch kein Link mehr.
Und da wären wir bei deinem Beispiel. Was soll daran problematisch sein? Das A Beleidigungen gegen B ausgesprochen hat, ist für C völlig unrelevant. Es ist acuh nicht "von sich aus" rechtswidrig. C könnte dagegen auch nichts machen. Der Einzige, den das was angeht ist A, und auch nur für den ist es rechtlich relevant.
Was anderes wäre es, wenn in dem Form steht, an der und der Stelle wird erklärt wie man Bomben baut. Denn das wäre gesellschaftlich relevant und somit ohne das es irgendjemanden betrifft (wie eine Beleidigung) rechtswidrig. Dann könnte der Betreiber der Seite haften.
Du must unterscheiden, was wirklich rechtswidrig im Sinne der Gesellschaft ist (wenn es alle betrifft und auch ohne Antrag verfolgt wird) und was nur dann rechtswidrig ist, wenn ein Berechtigter den Antrag stellt ...
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Danke!!
Aber das heißt doch auch, dass in meinem Beispiel zwar die Nennung nicht erforderlich ist, jedoch für den Schreiberling auch keine Konsequenzen hat, wenn er diesen Fehler begangen hat, weil er ja niemanden durch den Dreck zieht, oder?
Zusatzfrage:
Aber letztlich haftet dann doch der Schreiberling, oder?
Danke!
Sicherlich, wenn man als Betreiber ihn ausfindig machen kann ... ist in Foren nicht besonders einfach![]()
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Keine AhnungSehen Sie dies als problematisch, wenn man ein Social Network nennt in meinem Beispiel?
Einfaches Beispiel:Ich hab das (siehe unten) ehrlich gesagt nicht recht verstanden.
1. Ich klaue jemandem Geld. Ist rechtswidrig. Gut. Aber wenn der andere das duldet, ist es nicht mehr rechtswidrig. Und keiner dann was dagegedn unternehmen uind ich bin auch nicht kriminell. Duldet er es nicht, muss er mich anzeigen. Und erst dann wird es verhandelt.
2. Ich baue eine Bombe. Das ist von Anfang an rechtswidrig und kann auch verfolgt werden (von Staat wegen), allein weil ich es tue.
Im Recht ist wichtig:
Ist es gesellschaftlich relevant, dann ist allein die Tat rechtswidrig.
Betrifft es nur eine Person, muss die entscheiden, ob es rechtswidrig ist oder nicht. Und nur die.
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Das kann man aber nicht nach zwei Zeilen beurteilen. Man müsste alle Umstände beurteilen. Und das wäre dann Einzelfallbeurteilung und Beratung. Und das ist in DE Anwälten vorbehalten. Auch würde ich mir nie anmaßen vorraus zu sagen, wie irgendein Richter in einem möglichen Streit das sehen würde ...
Eine Abmahnung mit Fordrung zur Unterlassung. Eventuell verbunden mit Kosten.
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Keine Schadensersatzklage?
Letzte Frage: Es geht also bei der Nennung von Firmennamen in erster Linie um die Verlinkung rechtswidriger Inhalte?
Nein, es geht um zwei DingeLetzte Frage: Es geht also bei der Nennung von Firmennamen in erster Linie um die Verlinkung rechtswidriger Inhalte?
a) Die Rechte desjenigen, dessen Namen genannt werden. Wenn er mit falschen oder nicht vollständig wahren Aussgaen in Verbindung gebracht wird, kann er sich dagegen wehren
b) Die Inhalte, die durch die Nennung des Namen auf der eigenen Seite dargestellt werdenZeigt, dass du genau wusstest, dass es auch a) gibtKeine Schadensersatzklage?
Aber Schadensersatz ist in DE nicht so einfach. Es sei denn, es ist tatsächlich ein nachweisbarer Schaden durch die Nennung (in Bezug auf a) entstanden. Dann ist Schadensersatz auch möglich.
Meine Beiträge sind immer (auch wenn es nicht ausdrücklich dabei steht) meine persönliche Meinung und müssen (und werden) nicht immer mit der aktuellen Rechtssprechung oder der Lehrmeinung im Jurastudium / anderen rechtswissenschaftlichen Studiengängen übereinstimmen. Sie sind lediglich meine Auslegung von mir bekannten Gesetzen und Urteilen.
Jetzt hab ich doch noch was.
Du sagtest, dass die Schreiberlinge nicht so ohne weiteres ausfindig gemacht werden können.
Ich seh das anders, denn wenn man Klage einreicht, dann kann doch auf richterlichen Beschluss der Name herausgefunden werden, denn der Forenbetreiber hat doch die E-Mail-Adresse von der Anmeldung, oooder?
Und zum andern: In meinem Beispiel hätte ich ja nichts unwahres über das Social Network geschrieben, denn ich habe ja nur gemeint, dass eine Beleidigung darüber stattgefunden hat. Und das ist meiner Meinung nach nichts Unwahres.
Geändert von Eric (20.02.2010 um 13:59 Uhr)
Wer gibt bei einer Registrierug einer Email Adresse die richtige Adresse an?Du sagtest, dass die Schreiberlinge nicht so ohne weiteres ausfindig gemacht werden können.
Ich seh das anders, denn wenn man Klage einreicht, dann kann doch auf richterlichen Beschluss der Name herausgefunden werden, denn der Forenbetreiber hat doch die E-Mail-Adresse von der Anmeldung, oooder?Wenn jemand irgendwas vorhat bestimmt nicht.
Und ansonsten dürfen die Daten bestenfalls in einem Strafverfahren an die Ermittlungsbehörden rausgegeben werden, das genannte läuft aber meist im zivilrechtlichen Rahmen ab - also no chance.
Der Glaube, über eine Email Adresse die reale Person zu finden ist schon etwas "altertümlich".Wenn sie gelöscht wurde (als Beispiel), ist es nicht mehr wahr ... Vielleicht war sie es mal und der der es geschrieben hat, hatte sogar recht, aber dann ist sie es nicht mehr - wie gesagt, Wahrheit ist IMMER relativ und immer nur auf den Augenblick und den Standpunkt des Betrachters bezogen. Eine "absolute und immer gültige" Wahrheit gibt es nicht.Und zum andern: In meinem Beispiel hätte ich ja nichts unwahres über das Social Network geschrieben, denn ich habe ja nur gemeint, dass eine Beleidigung darüber stattgefunden hat. Und das ist meiner Meinung nach nichts Unwahres.
Meine Beiträge sind immer (auch wenn es nicht ausdrücklich dabei steht) meine persönliche Meinung und müssen (und werden) nicht immer mit der aktuellen Rechtssprechung oder der Lehrmeinung im Jurastudium / anderen rechtswissenschaftlichen Studiengängen übereinstimmen. Sie sind lediglich meine Auslegung von mir bekannten Gesetzen und Urteilen.
Naja, wenn man sich beispielsweise hier registriert, muss man ja über die E-Mail-Adresse einen Bestätigungslink aufrufen, somit MUSS man die gültige Adresse angeben.
Darf der Realname nur bei einem Strafverfahren herausgegeben werden? Dachte, im Zivilrecht geht bei einem richterlichen Beschluss auch alles?!? Das überrascht mich jetzt.
Und zur Beleidigung: Es handelt sich ja um einen fiktiven Fall, deswegen habe ich ja geschrieben: "Mal angenommen...." Also rein fiktiv.
Geändert von Eric (20.02.2010 um 15:22 Uhr)
Damit ist die Emailadresse bestätigt. Aber nicht der Name, Anschrift ... Und allein über die Email kann man eine Person nicht identifizieren, sehr oft wechseln Emails auch (man kann sie kündigen, neu registrieren ...)Naja, wenn man sich beispielsweise hier registriert, muss man ja über die E-Mail-Adresse einen Bestätigungslink aufrufen, somit MUSS man die gültige Adresse angeben.Nach Datenschutz nur in gesetzlich definierten Ausnahmefällen. Ansonsten sind die Daten tabu. Hier geht es ja darum, dass die Daten durch einen Dritten erhoben wurden und herausgegegebn werden müssten.Darf der Realname nur bei einem Strafverfahren herausgegeben werden? Dachte, im Zivilrecht geht bei einem richterlichen Beschluss auch alles?!? Das überrascht mich jetzt.
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Nicht ohne triftigen Grund (Straftat).Und das dürfen die wohl nicht.
Und selbst wenn sie es müssten, was würde man bekommen? Was ist zur Registrierung einer Email-Adresse meistens erforderlich? NichtsUnd wenn, wer weiß ob das was da steht auch wirklich stimmt. Vielleicht mag es in dem einen oder anderen Fall klappen, in den meisten Fällen dürfte man aber kaum verwertbare Daten bekommen.
Was er aber garantiert nicht zugeben wird in einem solchen Fall. Denn hier geht es darum, dass Ermittlungsbehörden die Daten haben wollen. Und da würde ich nicht freiwillig einen solchen Rechtsverstoß (Datenschutz) zugeben ...Aber da wette ich, dass so mancher E-Mail-Anbieter nach der Adresslöschung weiter Daten vorhält...
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Wie wohlWie darf ich das denn verstehen?Wenn ich keine Daten mehr haben darf, hab ich auch keine ... (bevor du das auf dieses Forum beziehst: Ich bin nicht der Betreiber
)
Zunächst Strafrecht, wenn der Tatbestand erfüllt ist. Schadensersatz wäre dann Zivilrecht.Bei der Verlinkung rechtswidriger Inhalte befinden wir uns aber im Strafrecht, gell? Oder auch Zivilrecht?
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Wenn ich eine rechtswidrige Seite hier nennen würde, warum dann Schadensersatz? Für wen?
Du hast immer noch nicht kapiert, was ich meine. Vielleicht solltest du mit deiner Frage nochmal von vorn anfangen. Ich hab das Gefühl, du bringst hier mehrere Sachen durcheinander ...
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Ich weiß nur net, wer Schadensersatz bekommt bei der Verlinkung rechtswidriger Inhalte.
Nun aber zur allerletzten Frage:
Wann verjährt sowas, wenn ich in einem Forum ein Social Network nenne dies verunglimpfe? Und wann verjährt es bei Verlinkung rechtswidriger Inhalte?
Deine Fragen zeigen die eigentlichen Probleme - und das sind zwei verschiedeneIch würde mal sagen nach der letzten Veröffentlichung 2 oder 3 Jahre (müsste ich nachschauen, aber auf den Tag wird es da nicht ankommen). Und die letzte Veröffentlichung wäre der letzte Tag, an dem es irgendwo steht. Und so ganz nebenbei, das wäre der Fall, wo jemand Schadenersatz bekommen könnteWann verjährt sowas, wenn ich in einem Forum ein Social Network nenne dies verunglimpfe?Eigentlich genauso. Und hier bekommt keiner Schadensersatz.Und wann verjährt es bei Verlinkung rechtswidriger Inhalte?
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Danke!!
Wo ist denn die Verlinkung rechtswidriger Inhalte gesetzlich geregelt?
[url]http://www.e-recht24.de/artikel/haftunginhalte/23.html[/url]
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Danke!
Mal angenommen, jemand würde hier eine verbotene Pornoseite verlinken.
Was wären die Folgen?
Das solltest du den Betreiber fragen
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Ich meine strafrechtlich oder zivilrechtlich....