Hallo,
darf eine Tageszeitung ein Bild von einer Homepage per Screenshot kopieren und für einen Bericht in der Zeitung nutzen, ohne Zustimmung des Homepagebetreibers?
MfG![]()
Hallo,
darf eine Tageszeitung ein Bild von einer Homepage per Screenshot kopieren und für einen Bericht in der Zeitung nutzen, ohne Zustimmung des Homepagebetreibers?
MfG![]()
Prinzipiell nein.
Meine Beiträge sind immer (auch wenn es nicht ausdrücklich dabei steht) meine persönliche Meinung und müssen (und werden) nicht immer mit der aktuellen Rechtssprechung oder der Lehrmeinung im Jurastudium / anderen rechtswissenschaftlichen Studiengängen übereinstimmen. Sie sind lediglich meine Auslegung von mir bekannten Gesetzen und Urteilen.
In den Grenzen des Zitatrechts: ja.
Außerdem gibt's noch:
§ 50 UrhG Berichterstattung über Tagesereignisse
Zur Berichterstattung über Tagesereignisse durch Funk oder durch ähnliche technische Mittel, in Zeitungen, Zeitschriften und in anderen Druckschriften oder sonstigen Datenträgern, die im Wesentlichen Tagesinteressen Rechnung tragen, sowie im Film, ist die Vervielfältigung, Verbreitung und öffentliche Wiedergabe von Werken, die im Verlauf dieser Ereignisse wahrnehmbar werden, in einem durch den Zweck gebotenen Umfang zulässig.
Kommt mithin immer auf den Einzelfall an.
Was ich schreibe, ist nicht als "Rechtsberatung im Einzelfall" zu verstehen.