
AW: Domain von Privatperson mieten und gewerblich nutzen
1. - Kann ich die Domains, die einer Privatperson gehören, gewerblich nutzen (natürlich mit der Erlaubnis von Domain Inhaber)?
Sicherlich geht das. Muss man nur vereinbaren.
2. – Fall ja, wessen Name und Anschrift muss im Impressum stehen?
Prinzipiell der, der einen Dienst über die Webseite anbietet. Das muss nicht mit dem Domaininhaber identisch sein.
3. – Mus ich mit dem Domain Inhaber einen Vertrag zusammenstellen, z. beispiel wo steht das er mir die Domains kostenlos zur Verfügung stellt bzw. vermietet?
das empfiehlt sich. Vor allem müssen hier auch Haftungsbedingungen festgelegt sein, da sonst auch der Domaininhaber haften kann. Das schließt zwar nicht aus, dass der Domaininhaber trotzdem belangt werden kann, nur kann der die Haftung dann einfacher weitergeben. Und andererseits sollten immer schriftliche Verträge gemacht werden, da das menschliche Gedächtnis sehr schlecht ist.
. – Falls es rechtliche Schwierigkeiten mit der Homepage gibt (was leider sehr oft der Fall ist)
Hab ich bereits genannt. Der Domaininhaber kann nicht ausschließen, dass er belangt wird.
Meine Beiträge sind immer (auch wenn es nicht ausdrücklich dabei steht) meine persönliche Meinung und müssen (und werden) nicht immer mit der aktuellen Rechtssprechung oder der Lehrmeinung im Jurastudium / anderen rechtswissenschaftlichen Studiengängen übereinstimmen. Sie sind lediglich meine Auslegung von mir bekannten Gesetzen und Urteilen.