
AW: Haftet der Anschlussinhaber auch bei "öffentlichem" Computer?
Haftet in diesem Fall der Anschlussinhaber?
Definitives ja.
Sollen wir jetzt bezahlen oder gleich einen Anwalt einschalten?
Ich würde einen Anwalt zur Prüfung einschalten.
Meine Beiträge sind immer (auch wenn es nicht ausdrücklich dabei steht) meine persönliche Meinung und müssen (und werden) nicht immer mit der aktuellen Rechtssprechung oder der Lehrmeinung im Jurastudium / anderen rechtswissenschaftlichen Studiengängen übereinstimmen. Sie sind lediglich meine Auslegung von mir bekannten Gesetzen und Urteilen.