
AW: Haftung für Moderatoren
Warum Externe auf einen Moderator zurückgreifen können sollten, erschließt sich mir nicht - schließlich ist dies nicht der Dienstanbieter.
Allerdings könnte ich mir auf jeden Fall bei vertraglich festgelegten Verhältnissen einen Anspruch Betreiber -> Moderator vorstellen.
Wenn wir nun zum Betrug kommen, stellt sich eher nicht die Frage aus Sicht des Zivilrechts, sondern aus Sicht des Strafrechts - und dem ist es egal, ob da jetzt einer Betreiber, Moderator oder Nutzer ist. Es kommt drauf an was er gemacht oder eben nicht gemacht hat, obwohl er es hätte tun sollen.
Ich kann mit meinen Beiträgen nur einen Ausschnitt des Rechts abdecken und auch nur meine eigene Position aufzeigen. Im Recht hängt viel von Argumentation ab. Ich bitte daher zu beachten, dass meine Beiträge keinen anwaltlichen Rat ersetzen können.