
AW: Fahrpläne urheberrechtlich geschützt?
Solange man nicht die Aufbereiteten Daten verwendet, gibt es kein Urheberrecht darauf. Sobald man aber die Datenbanken kopiert oder die Art und Weise der Darstellung (dazu gehört auch das Parsen von Webseiten u.ä.), verstößt man gegen das Urheberrecht. Ich bezeichne das als die Uterscheidung von Daten, Inhalt und Form.
Meine Beiträge sind immer (auch wenn es nicht ausdrücklich dabei steht) meine persönliche Meinung und müssen (und werden) nicht immer mit der aktuellen Rechtssprechung oder der Lehrmeinung im Jurastudium / anderen rechtswissenschaftlichen Studiengängen übereinstimmen. Sie sind lediglich meine Auslegung von mir bekannten Gesetzen und Urteilen.