
AW: Verwendung von Logos und Bildern für Berichte
Frage ich vier Leute, bekomme ich 4 verschiedene Antworten.
Und beim 5. bekommst du die fünfte Antwort. Im Recht gibt es kein Schwarz/Weiß (zumindest im Zivilrecht nicht), da kommt es auf mehrere Faktoren an
- die Fragestellung
- Schilderung aller Umstände (selbst Belanglosigkeiten könnten im recht eine ganz andere Antwort mit sich bringen)
- öffentlich ist nur eine allgemeine Erörterung möglich
- Kenntnisse des Antwortenden
...
Wunder dich also nicht, dass du niemals die gleiche Antwort bekommst.
Wenn man für eine Online-Seite ein recht umfangreiches Lexikon über Hersteller von Automobilen und deren Fahrzeuge erstellt und hierfür die Firmenlogos der Hersteller verwenden und einige Beispielfotos der Wagen aus deren Homepage nutzen möchte, verstößt man damit gegen das Urheberrecht?
Sowohl Marken als auch Urheberrecht sind relevant. Allein durch diese Fragestellugn könntest du x Antwortmöglichkeiten haben, denn jeder könnte sich auf ein anderes Rechtsgebiet konzentrieren.
Einige Hersteller erlauben dies für "Pressezwecke" ja ausdrücklich und geben ihre Logos und Bilder in Presseportalen frei.
Dann wurde in der Regel sowohl marken- als auch urheberrechtlich die Zustimmung gegeben, dass die Bilder bestimmungsgemäß verwednet werden. Also nicht jede Nutzung wäre hier erlaubt, sondern nur die, wofür es veröffentlicht wurde. Es wäre nicht gestattet, ein Ferrari-Logo auf einen VW zu kleben, nur weil es "veröffentlicht" wurde.
Muss man sich wirklich eine Erlaubnis einholen?
Ja, muss man. Und zwar so, dass man sie im Streitfall auch nachweisen kann.
Eigendlich geben ja diese Hersteller durch ihre Internetauftritte ihre Logos der Öffentlichkeit bekannt, somit sollte man doch meinen, daß Sie stillschweigend die Verbreitung dulden, Oder?
Klares Nein udn eine völlig falsche Denkweise. Nur weil es oim Internet (oder wo auch immer) veröffentlicht wurde ist es nicht gleich Allgemeingut. Von einer solchen Denke sollte man ganz schnell wegkommen.
Selbes Problem mit den Fotos. Die Hersteller präsentieren ihre Fahrzeuge mit Fotos im Internet. Sicher sollten Sie für eine journalistische Berichterstattung "dankbar" sein und die Bilder bei Quellangabe zur Nutzung honorafrei erlauben, sie sind ja schon im Internet verbreitet.
Gleicher Denkfehlöer. Auch sollte (und muss) man den Unternehmen selbst überlassen, wo und wie sie Werbung machen.
Wie verhält man sich also in diesem Fall? Muss man dabei wirklich jeden einzelnen Hersteller um Erlaubnis bitten oder kann man bei einer jounalistischen Berichterstattung davon ausgegehen, die Bilder und Logos nutzen zu dürfen?
Was ist journalisitsche Berichterstattung? Ich hoffe nicht, du meinst eine private Webseite, oder? Denn das wäre weit vom Journalismus entfernt.
Und wenn einem auffällt, das in einigen Medien auch keine Quellen angegeben sind, warum besteht hier keine Einigkeit?
Weil es Sache des Urhebers ist, das zu entscheiden, ob und wie die Quelle angegeben werden muss.
Meine Beiträge sind immer (auch wenn es nicht ausdrücklich dabei steht) meine persönliche Meinung und müssen (und werden) nicht immer mit der aktuellen Rechtssprechung oder der Lehrmeinung im Jurastudium / anderen rechtswissenschaftlichen Studiengängen übereinstimmen. Sie sind lediglich meine Auslegung von mir bekannten Gesetzen und Urteilen.