
AW: Vereins-Domain weggeschnappt
Hat ein e.V. in Deutschland das Recht auf seinen Domainnamen?
Nein. Er kann bestenfalls Unterlassung fordern, wenn jemand die Domain missbräuchlich verwendet. Es gibt keine Rechtsgrundlage, die eine Herausgabe begründet
Hilft es, wenn der Verein viele hundert Mitglieder hat?
Das macht im Recht keinen Unterschied.
Ist es möglich, eine Domain einzuklagen, wenn der Domainname als Vereinsname eingetragen ist?
Siehe oben. Nein.
Mit wie hohen kosten kann man denn in der Regel bei Sedo rechnen, wenn die Domain eigentlich kaum begehrt sein dürfte?
Ob begehrt oder nicht spielt da keine Rolle. Die haben ihre eigenen Kriterien.
Meine Beiträge sind immer (auch wenn es nicht ausdrücklich dabei steht) meine persönliche Meinung und müssen (und werden) nicht immer mit der aktuellen Rechtssprechung oder der Lehrmeinung im Jurastudium / anderen rechtswissenschaftlichen Studiengängen übereinstimmen. Sie sind lediglich meine Auslegung von mir bekannten Gesetzen und Urteilen.