
AW: Muss bezahlt werden wenn Ware noch nicht da?
Ist dieses Vorgehen von Rechtens, da Herr M. nie Zugangsdaten oder sonstiges für Webspace X erhalten hat?
Ja. Relevant ist der Vertrag. Nicht die Zusendung von Zugangsdaten.
Also darf die Gegenleistung auf diesem Wege eingefordert werden, wenn die Leistung noch nicht einmal stattgefunden hat?
Kommt darauf an, was die Lesitung ist. Und hier würde ich mal vermuten die Einrichtung des Webspace, nicht die Zusendung der Zugangsdaten. Und somit wäre die Leistung erfolgt - ob M das von sich aus wieder löscht ist dabei nebensächlich. Und da es für solche Fälle eigentlich den Widerruf gibt, hat M so ziemlich alles falsch gemacht, was man nur falsch machen kann. Und dazu gehört auch die irrtü+mliche Denkweise, wenn man auf Rechnungen und Mahnugnen nicht reagiert, passiert nichts. Hätte M bereits der ersten Rechnung widersprochen, wäre vielleicht alles gut gegangen und man hätte die Sache problemlos aus der Welt schaffen können. Jetzt ist es dafür zu spät ...
Meine Beiträge sind immer (auch wenn es nicht ausdrücklich dabei steht) meine persönliche Meinung und müssen (und werden) nicht immer mit der aktuellen Rechtssprechung oder der Lehrmeinung im Jurastudium / anderen rechtswissenschaftlichen Studiengängen übereinstimmen. Sie sind lediglich meine Auslegung von mir bekannten Gesetzen und Urteilen.