
AW: Nachbesserung fehlgeschlagen, was nun?
Darf der Käufer hier nun vom Kaufvertrag zurücktreten, da eine zweimalige Nachbesserung fehlgeschlagen ist?
Wenn es tatsächlich der gleiche Fehler war, ja.
Wenn ja, welchen Preis für den PC nun festgelegt? Schließlich ist de Kauf anderthalb Jahre her?
Ein Wertersatz kann angerechnet werden, wenn eine Nutzung möglich war. Wie hoch die sein kann, muss immer im Einzelfall gesehen werden.
Meine Beiträge sind immer (auch wenn es nicht ausdrücklich dabei steht) meine persönliche Meinung und müssen (und werden) nicht immer mit der aktuellen Rechtssprechung oder der Lehrmeinung im Jurastudium / anderen rechtswissenschaftlichen Studiengängen übereinstimmen. Sie sind lediglich meine Auslegung von mir bekannten Gesetzen und Urteilen.