Hi!
Ich hab den Höchstzuschlag bei einer Auktion bekommen, ein Notebook für 350.- Euro. Der Verkäufer weigert sich, per Nachnahme auszuliefern. Er verlangt Vorauskasse. Es gibt keine Bewertung, der Verkäufer hat eine ungenaue/falsche Adresse angegeben und ist auch sonst ziemlich unfreundlich. Ich will aber sehr ungerne auf den Artikel verzichten. Nach etlichen emails will er jetzt vom Kaufvertrag zurücktreten. Laut Auktions-AGB tritt ein gültiger Kaufvertrag nach deutschem Recht mit Abschluss der Auktion ein.
Kann er einfach vom Kaufvertrag zurücktreten? Muss ich die Versandbedingungen unter allen Umständen akzeptieren?
Was kann ich tun? Bin für jeden Rat sehr dankbar!!
Sascha