
AW: Ware doppelt geliefert nach online Kauf
Meine Frage lautet also nun, darf ich die Ware behalten, muss ich das melden oder zurück schicken.
Meiner Meiung nach handelt es sich hier rechtlich gesehen um nicht bestellte Ware. Es würde also weder eine Pflicht zur Information noch zum Zurücksenden bestehen.
Etwas anders liegt der Fall, wenn die Ware auch ein zweites mal berechnet wird, dann sehe es etwas anders aus (da der Verkäufer dann ja eine berechtigte Forderung hätte).
Der Fairness halber sollte man aber den Verkäufer informieren. Die Rücksendekosten müsste er allerdings übernehmen. Seine Reaktion dürfte dann also vom Wert der Ware abhängen (wenn sie nur 5 € kostet, und der Rückversand mehr, dann wird der Verkäufer wohl eher sagen "behalte"
)
Meine Beiträge sind immer (auch wenn es nicht ausdrücklich dabei steht) meine persönliche Meinung und müssen (und werden) nicht immer mit der aktuellen Rechtssprechung oder der Lehrmeinung im Jurastudium / anderen rechtswissenschaftlichen Studiengängen übereinstimmen. Sie sind lediglich meine Auslegung von mir bekannten Gesetzen und Urteilen.