
AW: Wem gehört die Webseite?
Darf ich die Webseite Offline nehmen
Definitiv nein. Es besteht ein Vertrag. Der eine hat zu leisten, der andere zu zahlen. Würde man die Seite offline nehmen, hätte man nicht mehr geleistet, der andere braucht nicht mehr zahlen und kann seine "Anzahlung" plus Schadensersatz fordern. Das Einzige was bleibt, die Zahlung einzufordern (mit den entsprechenden Mitteln wie Mahnung, Klagte, Vollstreckung ...)
Auf der Rechnung von dem Web******er steht "Bis zu Vollsätndigen Bezahlunh Eigentum von der Web****** Firma"
Ein Satz ohne jede rechtliche Wirkung, da es kein Eigentum an der Webseite gibt. Eigentum kann es nur an Sachen geben, und die sind im BGB definiert. Für die Webseite gibt es also "nur" Nutzungsrechte. Und das hat sich der Web******er dummerweise nicht vorbehalten ...
und wer ist Inhaber der Seite.
Das hab ich gerade beantwortet: keiner. Der Web******er ist Urheber und der Audtraggeber hat die Nutzungsrechte. Und einmal gegeben, kann der Urheber sie nur sehr schwer widerrufen (wegen Nichtbezahlung garantiert nicht).
Inkasso Verfahren nach 2 Mahnungen bereits eingeleitet.
Das Einzige was bleibt.
Ps: der web******er sollte sich mal mit den rechtlichen Grundlagen seiner Tätigkeit vertraut machen. Macht das Leben leichter und hilft, solche Fälle weitgehend zu vermeiden.
Meine Beiträge sind immer (auch wenn es nicht ausdrücklich dabei steht) meine persönliche Meinung und müssen (und werden) nicht immer mit der aktuellen Rechtssprechung oder der Lehrmeinung im Jurastudium / anderen rechtswissenschaftlichen Studiengängen übereinstimmen. Sie sind lediglich meine Auslegung von mir bekannten Gesetzen und Urteilen.