
AW: Anbieter in DE, Domain COM: Impressum auf englisch nötig?
Man muss sich immer nach dem Recht richten, welche Kunden man ansprechen will - es ei denn man definiert klar und unmissverständlich (dann natürlich auch verständlich in den jeweiligen Sprachen), welches nati0nale Recht gelten soll.
Die Frage ist, wer soll mit der englischen Version erreicht werden. Jetzt bitte nicht "alle die nicht deutsch können". Denn dann begibt man sich auf extrem dünnes Eis, da jeder Kunde dann nach seinem Recht vorgehen könnte, und das dürfte selbst für den besten internati0nalen Rechtsexperten irgendwann zuviel werden ...
Meine Beiträge sind immer (auch wenn es nicht ausdrücklich dabei steht) meine persönliche Meinung und müssen (und werden) nicht immer mit der aktuellen Rechtssprechung oder der Lehrmeinung im Jurastudium / anderen rechtswissenschaftlichen Studiengängen übereinstimmen. Sie sind lediglich meine Auslegung von mir bekannten Gesetzen und Urteilen.