
AW: Zuerst Free Track und dann auf Album
Kommt darauf an, ob man vom Urheber (oder Berechtigten) die Genehmigung dazu hat.
Wenn ja, kann der Anwalt (eigentlich kann der sowieso nicht, bestenfalls der Urheber mittels eines Anwalts) nicht abmahnen. Genauer: er kann es, die Abmahnung wäre aber gegenstandslos.
Wenn nicht, ist die Abmahnung gerechtfertigt.
Allein die Tatsache, das der Urheber es kostenlos bereitgestellt hat, berechtigt nicht, das gleiche zu tun (weder vor noch nach Erscheinen des Albums)
Meine Beiträge sind immer (auch wenn es nicht ausdrücklich dabei steht) meine persönliche Meinung und müssen (und werden) nicht immer mit der aktuellen Rechtssprechung oder der Lehrmeinung im Jurastudium / anderen rechtswissenschaftlichen Studiengängen übereinstimmen. Sie sind lediglich meine Auslegung von mir bekannten Gesetzen und Urteilen.