
AW: 3D Rekonstruktion von Märchenfigur, Verwertung?
Es gelten die Regelungen des Urheberrechts. Auch für solche Grafiken, da es sich hierbei nur um Bearbeitungen und keine eigenen Schöpfungen handelt.
Meine Beiträge sind immer (auch wenn es nicht ausdrücklich dabei steht) meine persönliche Meinung und müssen (und werden) nicht immer mit der aktuellen Rechtssprechung oder der Lehrmeinung im Jurastudium / anderen rechtswissenschaftlichen Studiengängen übereinstimmen. Sie sind lediglich meine Auslegung von mir bekannten Gesetzen und Urteilen.