
AW: Darf ein Mitwerber eine ähnliche Domain registrieren?
Der Schutz besteht bereits bei geschäftlicher Verwendung (auch zu finden im Markengesetz).
Allerdings stellt sich hier die Frage, was es für ein Unternehmen ist und ob der Name eingetragen ist (Handelsregister). Wenn nicht, ist der Name des Unternehmens der der Person. Dann entsteht ein solcher Schutz nicht.
Und dann muss man sehen, ob tatsächlich der Schutz verletzt wird. Das kann man nur im Einzelfall sehen.
Nicht ohne Grund empfiehlt man, verschiedene Schreibweisen (mit / ohne -) zu registrieren, um solchen Sachen aus dem Weg zu gehen, den marken- und namensrechtliche Streitigkeiten gehen immer auf Kosten der Parteien, heißt: jeder bezahlt seine Kosten selbst, egal wer Recht bekommt.
Meine Beiträge sind immer (auch wenn es nicht ausdrücklich dabei steht) meine persönliche Meinung und müssen (und werden) nicht immer mit der aktuellen Rechtssprechung oder der Lehrmeinung im Jurastudium / anderen rechtswissenschaftlichen Studiengängen übereinstimmen. Sie sind lediglich meine Auslegung von mir bekannten Gesetzen und Urteilen.