
AW: Apple PC in der "Bucht" verkauft. Käufer behauptet Artikel defekt. Was machen?
Zusätzlich hat er ja auch geschrieben, dass der Verkauf ohne Garantie und Rücknahme erfolgt.
Da es sich hierbei aber um Sachmängelgewährleistung handelt, die man nicht ausschließen kann (ein klein wenig Lektüre bei eBay und nicht nur Abschreiben von anderen hätte das vorher ans Licht gebracht - sorry, aber mich nervt etwas, dass sich jeder auf diesen Satz beruft aber kaum einer Ahnung hat, was er bedeutet), hat der Käufer durchaus Rechte, auch bei Privatkauf.
Allerdings müsste der Käufer beweisen, dass der Sachmangel von Anfang an bestand, der Verkäufer muss beweisen, dass es nicht so war. Wie man das macht hängt immer von den gesamten Umständen ab - Onlinehandel birgt eben solche Risiken.
Um es kurz zu machen: Ein Rezept für das Vorgehen gibt es nicht, im Einzelfall können (und dürfen) Anwälte helfen.
Meine Beiträge sind immer (auch wenn es nicht ausdrücklich dabei steht) meine persönliche Meinung und müssen (und werden) nicht immer mit der aktuellen Rechtssprechung oder der Lehrmeinung im Jurastudium / anderen rechtswissenschaftlichen Studiengängen übereinstimmen. Sie sind lediglich meine Auslegung von mir bekannten Gesetzen und Urteilen.