Hallo zusammen,
folgender Fall : für regelmäßige Aufgaben im IT-Betrieb (das Löschen bestimmter Logfiles) soll ein Shellskript entwickelt werden. Der festangestellte interne MA soll lediglich ein paar Vorgaben definierten (was muss das Skript leisten), das Schreiben des Shellskripts samt Methoden soll der externe Kollege (Freiberufler) übernehmen, der in der Firma alle möglichen Aufgaben (u.a. auch schreiben von Shell Skripten) erledigt - darauf wie das Skript geschrieben wird hat der interne MA keinen Einfluss. Alle Versionen (bis zur Fertigstellung) sollen vom internen MA getestet und Feedback an den externen Kollegen gegeben werden.
Angenommen, der interne MA verlässt die Firma und wechselt zu einer anderen Firma in deren IT-Abteilung (kein Konkurrent, völlig andere Branche).
In seinem alten Vertrag steht etwas wie sämtliche urheberrechtlichen Nutzungsrechte werden auf den AG mit ihrer Entstehung übertragen.
Darf das Skript bei der anderen Firma (etwas verändert) benutzt werden? Besteht hier irgendeine Form von Urheberschutz und wer ist eigenlich der Urheber?
bereits im Voraus Danke für die Beantwortung