
AW: Wer hat die Rechte an Bildern ?
Zunächst ist der Angestellte Urheber und bleibt es auch. Somit hat er die Rechte an den Bildern.
Da er die Bilder aber im Auftrag und während der Arbeitszeit gemacht hat, könnte es sein, dass die Firma durchaus die Nutzungsrechte hat (müsste man im Einzelfall prüfen). Dann dürfte der Urheber nur bei Vorliegen wirklich triftiger Gründe die Nutzung untersagen.
Meine Beiträge sind immer (auch wenn es nicht ausdrücklich dabei steht) meine persönliche Meinung und müssen (und werden) nicht immer mit der aktuellen Rechtssprechung oder der Lehrmeinung im Jurastudium / anderen rechtswissenschaftlichen Studiengängen übereinstimmen. Sie sind lediglich meine Auslegung von mir bekannten Gesetzen und Urteilen.