
AW: Veröffentlichung fremder Werke
Die Verjährung beginnt mit Kenntnis des Urhebers uz laufen. Der Zeitpunkt der Verwendung oder Veröffentlichung ist hier uninteressant.
A verlässt den Verein, die Zeitschrift bleibt weiterhin veröffentlicht...nur ist nun jemand anderes zuständig...wer haftet?
Der Urheber wird sich wohl erstmal an den Verein wenden. Dieser kann aber A haftbar machen, da dieser das Recht verletzt hat. Es sei denn, A hat nachweislich im Auftrag des Vereins (also auf dessen Weisung) das Werk verwndet. Dann würde der Verein haften. Wenn es aber die Entscheidung von A war, muss dieser dafür gerade stehen.
Meine Beiträge sind immer (auch wenn es nicht ausdrücklich dabei steht) meine persönliche Meinung und müssen (und werden) nicht immer mit der aktuellen Rechtssprechung oder der Lehrmeinung im Jurastudium / anderen rechtswissenschaftlichen Studiengängen übereinstimmen. Sie sind lediglich meine Auslegung von mir bekannten Gesetzen und Urteilen.