
AW: kauf privater Fotos bei eBay
Wenn da nichts steht, bekommt man auch keine Rechte. Was zwar eigentlich unsinnig ist, dann sowas zu kaufen, aber das Urheberrecht behält das Recht der Verwendung, Vervielfältigung, Veröffentlichung ... als ausschließliches Recht des Urhebers vor.
Wenn man also kein Recht bekommt, hat man keins. Und da im Streitfall immer der Verwender nachweisen muss, dass er das Recht bekommen hat, kann man auch nicht darauf "vertrauen" irgendein Recht bekommen zu haben.
Meine Beiträge sind immer (auch wenn es nicht ausdrücklich dabei steht) meine persönliche Meinung und müssen (und werden) nicht immer mit der aktuellen Rechtssprechung oder der Lehrmeinung im Jurastudium / anderen rechtswissenschaftlichen Studiengängen übereinstimmen. Sie sind lediglich meine Auslegung von mir bekannten Gesetzen und Urteilen.