
AW: Informationspflichten Onlineshop
1. Muss ein Onlineshop die Widerrufsbelehrung separat ausweisen oder genügt die Aufnahme der Widerrufsbelehrung in die AGBs?
Definitv separat.
2. Soweit ich mich informiert habe, ist die Angabe einer Email-Adresse zur schnellen Kontaktaufnahme im Impressum Pflicht. Wie sieht es allerdings aus, wenn dafür eine Telefonnummer (und kein E-Mail Kontakt) angegeben ist? Würde dies einen rechtlichen Verstoß darstellen?
Wenn eine Email verfügbar ist - möglicherweise ja.
3. Die Ausweisung der Preise erfolgt in B2C-Onlineshops ja generell inklusive der anfallenden MwSt. Muss bereits direkt auf der Produktdetailseite der Hinweis „inkl. Mwst“ aufgeführt sein oder genügt auch hier die Angabe lediglich in den AGBs?
Bei jedem Preis müssen alle Bestandteile angegeben sein. Heißt, es muss auch angegeben sein, dass die MWSt. enthalten ist.
Ich empfehle eine Beratung bei einem Anwalt oder eine entsprechende Schulung, da einige grundlegende Kenntnisse offensichtlich fehlen
Meine Beiträge sind immer (auch wenn es nicht ausdrücklich dabei steht) meine persönliche Meinung und müssen (und werden) nicht immer mit der aktuellen Rechtssprechung oder der Lehrmeinung im Jurastudium / anderen rechtswissenschaftlichen Studiengängen übereinstimmen. Sie sind lediglich meine Auslegung von mir bekannten Gesetzen und Urteilen.