
AW: Einbindung fremder Inhalte
Ist das Einbinden von solchen Informationen ohne Nachfrage beim jeweiligen Autor unter Beachtung/Angabe der Quelle (z.B. in Form eines Links zur Seite) generell erlaubt?
Nicht ohne die Zustimmung des Urhebers.
Wie verhält sich das mit kompletten PDF-Dokumenten? Können diese ebenfalls eingebuden bzw. zum Download angeboten werden, wenn entsprechend die Quelle des Ursprungs-Dokumentes angegeben wurde, oder ist so etwas rechtlich nicht erlaubt?
Genau so. Teile von Werken und Werke werden urheberrechtlich gleich behandelt.
Es ist auch denkbar, dass ein solches (PDF-)Dokument weiterhin beim der Ursprungsseite gehostet bleibt, aber ein Benutzer durch das Anklicken des Links das Dokument direkt herunterlädt, ohne zunächst auf die Ursprungsseite für das Dokument umgeleitet zu werden
Das wäre theoretisch machbar, wenn dabei kein Schutz umgangen wird.
Kann schon von einer Kopie gesprochen werden, wenn auf zwei verschiedenen Seiten ähnliche Inhalte in ähnlicher Struktur beschrieben werden (z.B. Aufbau der Kapitel), jedoch unterschiedliche Beschreibungen für die Kapitel verwendet werden?
Komtm auf den Einzelfall an.
Wie sind solche Szenarien rechtlich zu bewerten?
Urheberrechtlich. Und das hat sehr enge und konkrete Grenzen, was erlaubt ist und was nicht.
Meine Beiträge sind immer (auch wenn es nicht ausdrücklich dabei steht) meine persönliche Meinung und müssen (und werden) nicht immer mit der aktuellen Rechtssprechung oder der Lehrmeinung im Jurastudium / anderen rechtswissenschaftlichen Studiengängen übereinstimmen. Sie sind lediglich meine Auslegung von mir bekannten Gesetzen und Urteilen.