
AW: Spenden für die Homepage
Allein die Zurverfügungstellung der Community ist schon eine Gegenleistung. Also dürfte der Nachweis, dass es sich um eine "Spende" handelt unmöglich sein.
Spenden dürfen nur gemeinnützige Organisationen sammeln.
Das, um was es sich hier bestenfalls handeln könnte, wäre ein Geschenk.
Und entsprechende Formulierungen darf jeder Anwalt machen, wir nicht (siehe Rechtsdienstleistungsgesetz)
Meine Beiträge sind immer (auch wenn es nicht ausdrücklich dabei steht) meine persönliche Meinung und müssen (und werden) nicht immer mit der aktuellen Rechtssprechung oder der Lehrmeinung im Jurastudium / anderen rechtswissenschaftlichen Studiengängen übereinstimmen. Sie sind lediglich meine Auslegung von mir bekannten Gesetzen und Urteilen.