
AW: Verkäufer hat falsche angaben gemacht!!!
Wenn es sich um vertragsrelevante Eigenschaften handelt, kann man Sachmängel geltend machen.
Das Baujahr würde ich jetzt nicht so relevant ansehen 8es sei denn, da sind ganz andere Teile verbaut wurden), die Fahrgestellnummer aber schon.
Meine Beiträge sind immer (auch wenn es nicht ausdrücklich dabei steht) meine persönliche Meinung und müssen (und werden) nicht immer mit der aktuellen Rechtssprechung oder der Lehrmeinung im Jurastudium / anderen rechtswissenschaftlichen Studiengängen übereinstimmen. Sie sind lediglich meine Auslegung von mir bekannten Gesetzen und Urteilen.