
AW: Rechtliche Pflichten als Domaininhaber
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Was für den Admin-C gilt, gilt auch für den Doamininhaber. Ich würde mir eine solche Überlassung sehr, sehr gut überlegen. Auch in der Verwandschaft kann man sich sehr schnell auseinander leben ...
Meine Beiträge sind immer (auch wenn es nicht ausdrücklich dabei steht) meine persönliche Meinung und müssen (und werden) nicht immer mit der aktuellen Rechtssprechung oder der Lehrmeinung im Jurastudium / anderen rechtswissenschaftlichen Studiengängen übereinstimmen. Sie sind lediglich meine Auslegung von mir bekannten Gesetzen und Urteilen.