
AW: Verkauf von Ware ohne Garantie
Es kommt darauf an, Garantie kann man durchaus ausschließen. Aber was man nicht ausschließen kann, ist Gewährleistung bei Sachmängeln. Das darf man nicht verwechseln. Und wenn Sachmängel vorliegen (was im Einzelfall geprüft werden müsste) kann man selbstverständlich reklamieren.
Meine Beiträge sind immer (auch wenn es nicht ausdrücklich dabei steht) meine persönliche Meinung und müssen (und werden) nicht immer mit der aktuellen Rechtssprechung oder der Lehrmeinung im Jurastudium / anderen rechtswissenschaftlichen Studiengängen übereinstimmen. Sie sind lediglich meine Auslegung von mir bekannten Gesetzen und Urteilen.