
AW: Veröffentlichung von Firmenfahrzeugbildern im Web
Also unter "Recht am Eigentum" fällt das garantiert nicht, das Eigentum wird bei einem Foto oder dessen Veröffentlichung absolut nicht berührt. Und wenn jemand sein Eigentum in der Öffentlichkeit präsentiert, dann muss er auch damit rechnen, dass es fotografiert und die Bilder veröffentlicht werden.
Das Problem was ich hier sehen würde wären Persönlichkeitsrechte der betroffenen Personen, da diese in einen Zusammenhang gebracht werden (Unfall -> Firma -> Person)
Für die Persönlichkeitsrechte gibt es meines Wissens keine speziellen rechtsgrundlagen, da sich diese aus einer Vielzahl von Gesetzen ergeben. In dem Zusammenhang müsste dann auch immer gesehen werden, welches Recht im Einzelfall betroffen ist.
Meine Beiträge sind immer (auch wenn es nicht ausdrücklich dabei steht) meine persönliche Meinung und müssen (und werden) nicht immer mit der aktuellen Rechtssprechung oder der Lehrmeinung im Jurastudium / anderen rechtswissenschaftlichen Studiengängen übereinstimmen. Sie sind lediglich meine Auslegung von mir bekannten Gesetzen und Urteilen.