
AW: Verlinkung zu eingebundener GoogleMap über Screenshot
Die Antworten findet man bei Google
Einzelnutzer dürfen Google Maps einschließlich lokaler Suchergebnisse, Karten und fotografischer Abbildungen ausschließlich zu persönlichen, nichtgewerblichen Zwecken nutzen. Gewerbliche Nutzer dürfen Google Maps ausschließlich zu internen Zwecken nutzen.
[url]http://www.google.com/intl/de_de/help/terms_maps.html[/url]
Das sagt doch alles, oder? Wenn nicht, sind bei so was immer Anfragen beim Lizenzgeber angebracht.
Meine Beiträge sind immer (auch wenn es nicht ausdrücklich dabei steht) meine persönliche Meinung und müssen (und werden) nicht immer mit der aktuellen Rechtssprechung oder der Lehrmeinung im Jurastudium / anderen rechtswissenschaftlichen Studiengängen übereinstimmen. Sie sind lediglich meine Auslegung von mir bekannten Gesetzen und Urteilen.