Sehr geehrte Community,
ich hoffe auf rege Beteiligung.
Der Bieter "B" ersteigert vom Verkaeufer "VK" ein hochwertiges Notebook fuer einen geringen Preis von 250 Euro am 04.01.xxx1. Das Notebook geht beim Onlineauktionshaus "ebucht" aber in der Regel fuer cirka 400 Euro in gutem Zustand weg.
Der "B" ueberweist dem "VK" den Betrag von 256,90 Euro (Notebookpreis+Versand) und bittet den "VK" um eine Mitteilung wenn das Geld ankommt.
Nach mehrmaligen Anfragen des "B" ob das Geld nun angekommen sei oder nicht meldet sich der "VK" beim "B" am Donnerstag , den 14.01.xxx1 und teilt diesem mit, dass das Geld angekommen sei und dass er das Notebook noch vor dem Wochenende losschicken werde. Am 19.01.xxx1 erhaelt der "B" vom "VK eine Nachricht, dass es diesem Leid tue und dass das Notebook am 18.01.xxx1 beim Verpacken auf den Boden gefallen sei und dass ein Spezialist festgestellt habe, dass die CPU und das Mainboard des Notebooks beim Sturz zu Bruch gegangen seien. Der "VK" bietet dem "B" nun an ihm das ueberwiesene Geld zurueckzuerstatten.
Das komische an dem Fall ist, dass der "VK" zuerst lange nicht antwortete und dann letztendlich das Notebook beim Verpacken fuer den Versand zu Bruch gegangen ist.
Ich mache mal den Anfang:
Nach Paragraph 433 BGB besteht ein Kaufvertrag zwischen dem "VK" und dem "B", dem der "VK" nun nicht nachkommen kann oder will.
Bitte um jruistische Loesungsansaetze zu diesem Fall und um persoenliche Meinungen zu diesem Fall.
Was fuer eine Anspruchsgrundlage koennte der "B" gegenueber dem "VK" aus Paragraph 280 BGB haben?
Bitte um Korrekturen falls die von mir verwendeten Paragraphen falsch sind.
Werde versuchen mich rege an der Diskussion zu beteiligen und hoffe auf zuegige und viele Antworten.