
AW: Impressumpflicht fuer Website die nicht aus Deutschland kommt
Er bietet aber seine Web-Inhalte auch auf Deutsch an. Muss er demnach ueberhaupt ein Impressum anbieten?
Wenn er auf dem deutschen Markt tätig ist untersteht er auch den deutschen Gesetzen. Und eine Ltd., deren Inhaber in D wohnt sowieso (um eben eine Rechtsflucht auszuschließen)
Welcher Voraussetzung ist denn hier ueberhaupt gegeben, dass ein Impressum notwendig wird?
Die Anwendbarkeit deutschen Rechts.
Angenommen aber saemtliche Inhalte sind nicht auf einer deutschen Domain und einer IP eine deutschen ISPs verfuegbar, dann kann man ja nicht erwarten dass jemand in Grossbritannien oder Irland oder sonstwo ein Impressum anbietet das deutschen Vorstellungen entspricht, oder?
Doch kann man. Es kommt immer darauf an, ob deutsches Recht relevant ist. Ob der Server auf irgendeiner pazifischen Insel steht und welche Domain verwendet wird ist völlig nebensächlich ...
Meine Beiträge sind immer (auch wenn es nicht ausdrücklich dabei steht) meine persönliche Meinung und müssen (und werden) nicht immer mit der aktuellen Rechtssprechung oder der Lehrmeinung im Jurastudium / anderen rechtswissenschaftlichen Studiengängen übereinstimmen. Sie sind lediglich meine Auslegung von mir bekannten Gesetzen und Urteilen.