Hallo,
ich habe da eine Frage.
Mir ist etwas zum Thema Kleingewerge unklar, wozu ich auch im Internet nichts finde.
Man meldet ein Kleingewerbe an bekommt seinen Gewerbeschein und die Steuernummer.
Der Kleingewerbeeröffnende gibt an, dass er die Steuer auf den jeweiligen Rechnungen ausweist.
So nun kauft man bei einem Händler ein und zahlt den Nettowarenwert von angenommenen 80Euro. Er verkauft die Ware für 100Euro und weißt auf der Rechnung 19% also 19 Euro als Steuer aus.
Beträgt der tatsächliche Gewinn jetzt 1 Euro oder wie gestaltet sich das.
Ist es überhaupt prinzipiell sinnvoll die Umsatzsteuer im Falle eines Wiederverkäuferdaseins anzugeben.
Meines erachtens schon, sonst erhlält der betroffene Händler ja die Ware nirgendswo zum Nettopreis, ist das so richtig?
Ich danke Ihnen für Ihre Mühe
MFG Thomas F.