
AW: Zeitschriftenartikel in geschlossenem Mitgliederbereich veröffentlichen
Verein X (ist ein eingetragener Verein) betreibt eine Internetseite mit einem geschlossenen Mitgliederbereich. Jedes Mitglied hat eigene Zugangsdaten, eine entsprechende Vertraulichkeitserklärung ist unterschrieben. Man könnte also davon ausgehen. dass sichergestellt ist, dass dieser Bereich nicht-öffentlich ist.
Falsche Annahme, sobald es im Internet erreichbar ist, ist es veröffentlicht. Das es nur einigen zugänglich ist, heißt nicht, das es veröffentlicht wurde (veröffentlicht <> öffentlich)
Weiterhin angenommen, in diesem geschlossenen Bereich werden bestimmte Artikel aus Fachzeitschriften zum Download angeboten, wäre das ein Verstoß gegen das Urheberrecht?
Wenn diese urheberrechtlich geschützt sind, und der Urheber einer Veröffentlichung nicht zugestimmt hat, ja.
Also kurz gesagt, wenn ich innerhalb eines Vereins den Artikel kopiere (auf ein echtes Blatt aus Holzfasern) und unentgeltlich weitergebe, wäre das eine Privatkopie?
Nein. das wäre nicht mehr privat (ein Verein kann nicht privat sein)
dass der Verein zu wissenschaftlichen Zwecken gegründet wurde und die zu veröffentlichen Artikel jeweils in direktem Zusammenhang mit dem Thema stehen. Weiterhin die Annahme, dass der der Mitgliedsbeitrag höher ist als der Preis für das Zeitschriften-Abo.
Das hat urheberrechtlich alles keine Relevanz.
Meine Beiträge sind immer (auch wenn es nicht ausdrücklich dabei steht) meine persönliche Meinung und müssen (und werden) nicht immer mit der aktuellen Rechtssprechung oder der Lehrmeinung im Jurastudium / anderen rechtswissenschaftlichen Studiengängen übereinstimmen. Sie sind lediglich meine Auslegung von mir bekannten Gesetzen und Urteilen.