
AW: eMail-adresse aus Impressum für Werbung nutzen
UWG,
§ 7 Unzumutbare Belästigungen,
(2) Eine unzumutbare Belästigung ist stets anzunehmen
3. bei Werbung unter Verwendung einer automatischen Anrufmaschine, eines Faxgerätes oder elektronischer Post,
ohne dass eine vorherige ausdrückliche Einwilligung des Adressaten vorliegt
Wenn nicht direkt im Impressum steht, dass Werbung erwünscht ist, sieht das per Mail schlecht aus.
Ich kann mit meinen Beiträgen nur einen Ausschnitt des Rechts abdecken und auch nur meine eigene Position aufzeigen. Im Recht hängt viel von Argumentation ab. Ich bitte daher zu beachten, dass meine Beiträge keinen anwaltlichen Rat ersetzen können.