
AW: Haus + Werbung fotografiert u. geändert
Wenn Herrn A dadurch irgendwelche persönliche Nachteiule entstehen, kann er Unterlassung fordern. Aber die würde ich nicht sehen, denn wer bringt das Bild schon mit Herrn A in Verbindung?
Bestenfalls für den, dem die Werbung gehört (Anbieter der Werbung, Werbender), würde ich hier irgendwelche Ansprüche sehen, da denen ein Schaden entsteht ...
Meine Beiträge sind immer (auch wenn es nicht ausdrücklich dabei steht) meine persönliche Meinung und müssen (und werden) nicht immer mit der aktuellen Rechtssprechung oder der Lehrmeinung im Jurastudium / anderen rechtswissenschaftlichen Studiengängen übereinstimmen. Sie sind lediglich meine Auslegung von mir bekannten Gesetzen und Urteilen.