
AW: Veröffentlichung von privaten Daten
Was die IP angeht: Ob diese personenbezogene Daten darstellen ist nicht rechtlich einwandfrei geklärt. Eine Veröffentlichung wäre also in einer Grauzone, die eventuell in einem Verfahren geklärt werden müsste.
Was anderes ist es mit der Email Adresse, die eindeutig personenbezogen ist. Eine Veröffentlichung darf also nur mit Zustimmung erfolgen.
Die Antwort des Blogbetreibers verstehe ich nicht ganz, offensichtlich scheinen die auch ihre Pflichten nicht zu kennen. Wenn der blogbetreiber für die Veröffentlichung verantwortlich ist, dann muss er die auch wieder entfernen können. Sollte der Betreiber uneinsichtig sein, muss man sich eben rechtliche Unstützung eines Fachmanns (Anwalt) holen und notalls klagen.
Meine Beiträge sind immer (auch wenn es nicht ausdrücklich dabei steht) meine persönliche Meinung und müssen (und werden) nicht immer mit der aktuellen Rechtssprechung oder der Lehrmeinung im Jurastudium / anderen rechtswissenschaftlichen Studiengängen übereinstimmen. Sie sind lediglich meine Auslegung von mir bekannten Gesetzen und Urteilen.