Hallo alle zusamen.Ich habe mal eine frage.
Wenn man sein 14 Tägiges Widerrufsrecht wahrnimmt muss man dann die bereits entstandenen kosten (Erstrechnung) trotzdem bezahlen.
Danke für die Antworten im voraus![]()
Hallo alle zusamen.Ich habe mal eine frage.
Wenn man sein 14 Tägiges Widerrufsrecht wahrnimmt muss man dann die bereits entstandenen kosten (Erstrechnung) trotzdem bezahlen.
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Muss man nicht, allerdings kann es passieren, dass man die Kosten der Rücksendung zu tragen hat
BGB § 357 Rechtsfolgen des Widerrufs und der Rückgabe
...
dürfen dem Verbraucher die regelmäßigen Kosten der Rücksendung vertraglich auferlegt werden, wenn der Preis der zurückzusendenden Sache einen Betrag von 40 Euro nicht übersteigt oder wenn bei einem höheren Preis der Sache der Verbraucher die Gegenleistung oder eine Teilzahlung zum Zeitpunkt des Widerrufs noch nicht erbracht hat, ...
Meine Beiträge sind immer (auch wenn es nicht ausdrücklich dabei steht) meine persönliche Meinung und müssen (und werden) nicht immer mit der aktuellen Rechtssprechung oder der Lehrmeinung im Jurastudium / anderen rechtswissenschaftlichen Studiengängen übereinstimmen. Sie sind lediglich meine Auslegung von mir bekannten Gesetzen und Urteilen.
Ich denke da kommt es erstmal darauf an, ob man einen Kaufvertrag oder einen Dienstvertrag widerruft...
Ich kann mit meinen Beiträgen nur einen Ausschnitt des Rechts abdecken und auch nur meine eigene Position aufzeigen. Im Recht hängt viel von Argumentation ab. Ich bitte daher zu beachten, dass meine Beiträge keinen anwaltlichen Rat ersetzen können.
Ich geh mal davon aus
Bedeutet: Man hat es, sonst könnte man es ja nicht wahrnehmen. Eine Prüfung des Widerrufsrecht muss hier also nicht erfolgenWenn man sein 14 Tägiges Widerrufsrecht wahrnimmt ...
Solltest du auch im Studium beachten: Etwas in die Aufgabe "hinein zu interpretieren" macht vielleicht einen guten Eindruck von Wissen, wird aber (nach meiner Erfahrung) mit Punktabzug honoriert ("... am Sachverhalt vorbei ...")
Meine Beiträge sind immer (auch wenn es nicht ausdrücklich dabei steht) meine persönliche Meinung und müssen (und werden) nicht immer mit der aktuellen Rechtssprechung oder der Lehrmeinung im Jurastudium / anderen rechtswissenschaftlichen Studiengängen übereinstimmen. Sie sind lediglich meine Auslegung von mir bekannten Gesetzen und Urteilen.
Eigentlich war es darauf bezogen, dass dein geschriebenes nur auf einen Kaufvertrag zutrifft. Bei Dienstleistungen kann es passieren, dass du eben die Teilleistungen teilweise oder ganz bezahlen musst (-> "Erstrechnung").
Aber der Tipp bzgl. Studium ist absolut wertvoll =), gerade, weil da einige andere schon und ich bisle auchdanebengegriffen haben.
Ich kann mit meinen Beiträgen nur einen Ausschnitt des Rechts abdecken und auch nur meine eigene Position aufzeigen. Im Recht hängt viel von Argumentation ab. Ich bitte daher zu beachten, dass meine Beiträge keinen anwaltlichen Rat ersetzen können.
Okay, hast gewonnenEigentlich war es darauf bezogen, dass dein geschriebenes nur auf einen Kaufvertrag zutrifft. Bei Dienstleistungen kann es passieren, dass du eben die Teilleistungen teilweise oder ganz bezahlen musst (-> "Erstrechnung").![]()
Meine Beiträge sind immer (auch wenn es nicht ausdrücklich dabei steht) meine persönliche Meinung und müssen (und werden) nicht immer mit der aktuellen Rechtssprechung oder der Lehrmeinung im Jurastudium / anderen rechtswissenschaftlichen Studiengängen übereinstimmen. Sie sind lediglich meine Auslegung von mir bekannten Gesetzen und Urteilen.