
AW: Ein Fall von Youtube Video einbetten
Ich weiss zwar nicht ganz, worauf du hinauswillst, aber folgende Punkte sollte man beachten:
- Einnahmen aus Werbung KÖNNEN als gewerbliches Handeln betrachtet werden. Das sollte man entweder vorher mit den entsprechenden Ämtern (Finanzamt, Gewerbeamt) abklären oder ein gewerbe anmelden (mit all den sich daraus ergebenden Pflichten)
- Die Übernahme von Inhalten ist nicht immer unproblematisch. Neben Urheberrechten können auch andere Rechte betroffen sein (Recht am eigenen Bild u.ä. Persönlichkeitsrechte, Marken- und Namensrechte, ...). Und bei einer Übernahme der Inhalte kann der Betreiber verantwortlich gemacht werden (und wird es auich, da es ihm kaum mögloich sein wird, an die YT-Nutzer heranzukommen)
Meine Beiträge sind immer (auch wenn es nicht ausdrücklich dabei steht) meine persönliche Meinung und müssen (und werden) nicht immer mit der aktuellen Rechtssprechung oder der Lehrmeinung im Jurastudium / anderen rechtswissenschaftlichen Studiengängen übereinstimmen. Sie sind lediglich meine Auslegung von mir bekannten Gesetzen und Urteilen.