
AW: Urheberrechtsverletzung trotz Quellenangaben
Ich weiß zwar nicht, was mit Sperre gemeint ist, aber ein Verstoß gegen Urheberrecht stellt das allemal da, wenn man nicht die Voraussetzungen des § 51 UrhG erfüllt oder keine Genehmigung vom Urheber hat.
Meine Beiträge sind immer (auch wenn es nicht ausdrücklich dabei steht) meine persönliche Meinung und müssen (und werden) nicht immer mit der aktuellen Rechtssprechung oder der Lehrmeinung im Jurastudium / anderen rechtswissenschaftlichen Studiengängen übereinstimmen. Sie sind lediglich meine Auslegung von mir bekannten Gesetzen und Urteilen.