
AW: Zusendung von Lizenz-Codes nur 1x rechtens?
Wenn der Verkäufer geliefert hat, hat er seine Pflicht aus dem Kaufvertrag erfüllt.
Nur weil ich die Vase habe fallen lassen, muss mir auch kein Verkäufer eine zweite zusenden ....
Nach Vertragsrecht hat der Verkäufer also erfüllt und muss die "Ware" nicht nochmal zusenden. Das er das könnte und ihm nicht weh tun würde steht auf einem anderen Blatt, aber ein Anspruch darauf ist nirgends zu finden.
Meine Beiträge sind immer (auch wenn es nicht ausdrücklich dabei steht) meine persönliche Meinung und müssen (und werden) nicht immer mit der aktuellen Rechtssprechung oder der Lehrmeinung im Jurastudium / anderen rechtswissenschaftlichen Studiengängen übereinstimmen. Sie sind lediglich meine Auslegung von mir bekannten Gesetzen und Urteilen.