
AW: Abmahnung Unterlassungserklärung gerechtfertigt
In meinen AGB steht auch was von Betreiber haftet nicht für die richtigkeit der bei uns zur verfügung gestellten Daten usw.
Das kann man sich auch sparen, denn das ist nichtig. Der Betreiber steht gesetzlich ind er Haftung, kann das also nicht ausschließen.
Ich habe auch sofort nach inkenntnis nahme das betreffende Profil entfernt.
Das ist auch richtig so - und die Pflicht des Betreibers.
Desweiteren würde ich ja bei Herausgabe der IP und Email Adresse des verfassers die Datenschutzbestimmungen nicht einhalten oder Täusche ich mich da.?
Das ist richtig. Die Herausgabe der IP und anderer persönlicher Daten ist nicht zulässig. Zumindest nbicht, wenn es "nur" von einem RA kommt. Kommt es von einer staatlichen Stelle (im Zuge eines Ermittlungsverfahrens) könnte man verpflichtet sein. Das sollte man immer im Einzelfall prüfen lassen.
Jetzt habe ich eine Abmahnung und eine Unterlassungserklärung bekommen.
Die muss geprüft werden. Wenn sie gerechtfertigt ist, muss man sie auch einhalten. Nur glaube ich kaum, dass bei einem solchen "Vergehen" gleich mit einer Abmahnung reagiert werden muss. Also ganz einfach: Abmahnung und Unterlassungserklärung von einem Anwalt prüfen lassen - das ist auch nicht teurer als die Abmahnung zu zahlen.
PS: Zu allererst sollte man prüfen, ob das Schjreiben tatsächlich von der Kanzlei kommt. Denn viele faken auch solche Schreiben ...
Meine Beiträge sind immer (auch wenn es nicht ausdrücklich dabei steht) meine persönliche Meinung und müssen (und werden) nicht immer mit der aktuellen Rechtssprechung oder der Lehrmeinung im Jurastudium / anderen rechtswissenschaftlichen Studiengängen übereinstimmen. Sie sind lediglich meine Auslegung von mir bekannten Gesetzen und Urteilen.