
AW: Recht bei Videospielen
In wieweit ist es erlaubt reale personen in einem Videospiel zu porträtieren (noch lebende und bereits tote?)
Das kann (und wird in der Regel) gegen Persönlichkeitsrechte verstoßen. Wenn die Person dann auch noch "mit sich selbst" Geld verdient (Künstler, Promis ...) auch noch ein Verstoß gegen Marken- und/oder gewerbliches Namensrecht. In letzterem Fall sind locker 6- oder 7-stellige Summen der Streitwert.
In wieweit dürfen werke diverser künstler (Theaterskripte [zumindest Zitate], Musik, Gedichte und Bilder (Klimt usw) Eingebunden werden?
Ohne Zustimmung des Urhebers gar nicht. Ansonsten liegt ein Verstoß gegen Urheberrecht vor.
Und ab welcher Ähnlichkeit spricht man allgemein von einem Plagiat?
Das komtm immer auf den Einzelfall an. Sobald eine Ähnlichkeit besteht (also überhaupt jemand auf die Idee des Plagiats kommt) kann das schon gegeben sein.
Ach ja, inwiefern geht es ein ob das Produkt kommerziell oder nicht kommerziell genutzt wird?
Bei den genannten Rechtsbereichen spielt das gar keine Rolle, die Verletzung des Rechts ist immer gegeben. Hier könnte bestenfalls der Schadensersatz oder die Strafe bei kommerzieller Nutzung entscheidend höher werden.
Meine Beiträge sind immer (auch wenn es nicht ausdrücklich dabei steht) meine persönliche Meinung und müssen (und werden) nicht immer mit der aktuellen Rechtssprechung oder der Lehrmeinung im Jurastudium / anderen rechtswissenschaftlichen Studiengängen übereinstimmen. Sie sind lediglich meine Auslegung von mir bekannten Gesetzen und Urteilen.