
AW: Fotos in der Clubzeitschrift
Wie sieht es in diesem Fall mit dem Urheberrecht aus? Wie wird das Zugeständnis "es sei im Prinzip im Ordnung" gewertet, wenn die Gegenseite das versprochene Interview nie gedruckt hat?
Ja, wird es, es sei denn, es wurde ausdrücklich an die Bedingung geknüpft. Das kann ich der Schilderung nicht entnehmen. Hier müsste man aber alle Vereinbarungen konkret beurteilen (was wir hier nicht können oder dürfen)
Wie hoch kann der Schadenersatzanspruch sein?
Hier würde ich, unabhängig von den o.g., keine Ansprüche sehen, da der Urheber der Veröffentlichung (nachträglich) zugestimmt hat und von der Veröffentlichung Kenntnis hatte und diese geduldet hat.
Meine Meinung: Dumm gelaufen für den Urheber, wenn er nichts vernünftiges in der Hand hat.
Meine Beiträge sind immer (auch wenn es nicht ausdrücklich dabei steht) meine persönliche Meinung und müssen (und werden) nicht immer mit der aktuellen Rechtssprechung oder der Lehrmeinung im Jurastudium / anderen rechtswissenschaftlichen Studiengängen übereinstimmen. Sie sind lediglich meine Auslegung von mir bekannten Gesetzen und Urteilen.