
AW: Ebay: Versand und Abholung
Zunächst mal: der Vertrag könnte bei dem Betrag der Versandkosten sittenwidrig sein, und wäre somit nichtig. Würde dann Schadensersatz von Seiten des Verkäufers bedeuten.
Ansonsten kann der Käufer durchaus auf Abholung bestehen. Und das zur Not einklagen, denn ich glaube kaum, dass man sich mit einemk derartiger Verkäufer einigen wird.
Meine Beiträge sind immer (auch wenn es nicht ausdrücklich dabei steht) meine persönliche Meinung und müssen (und werden) nicht immer mit der aktuellen Rechtssprechung oder der Lehrmeinung im Jurastudium / anderen rechtswissenschaftlichen Studiengängen übereinstimmen. Sie sind lediglich meine Auslegung von mir bekannten Gesetzen und Urteilen.