
AW: ausländischen Hacker anzeigen
achen kann mans, nur ich glaube wenn kein Schaden entstanden ist, lohnt sich der Aufwand nicht. Das verfahren dürfte nämloich ziemlich kompliziert werden (was mit entsprechenden Kosten verbunden ist)
Meine Beiträge sind immer (auch wenn es nicht ausdrücklich dabei steht) meine persönliche Meinung und müssen (und werden) nicht immer mit der aktuellen Rechtssprechung oder der Lehrmeinung im Jurastudium / anderen rechtswissenschaftlichen Studiengängen übereinstimmen. Sie sind lediglich meine Auslegung von mir bekannten Gesetzen und Urteilen.