
AW: Widerruf bei Software-Kauf möglich?
Zunächst hat der Verkäufer zum Teil recht. Recht hat er mit der Behauptung, dass entsiegelte Software vom Widerrufsrecht ausgeschlossen ist
BGB §312d Widerrufs- und Rückgaberecht bei Fernabsatzverträgen
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(4) Das Widerrufsrecht besteht, soweit nicht ein anderes bestimmt ist, nicht bei Fernabsatzverträgen
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2. zur Lieferung von Audio- oder Videoaufzeichnungen oder von Software, sofern die gelieferten Datenträger vom Verbraucher entsiegelt worden sind,
Nicht recht hat er damit, dass noch originalverpackte (versiegelte) Software nur innerhalb von 10 Tagen zurückgegeben werden kann.
Ist es möglich, im Internet gekaufte Software wieder umzutauschen, wenn man diese aufgrund einer zu alten Software-Version auf aktuellen Computern nicht mehr installieren kann?
Kommt darauf an. Wenn zugesichert wurde, dass die Software auf der aktuellen Version läuft, dann könnte ein Sachmangel vorliegen. Und der hat nicht das Geringste mit dem Widerrufsrecht zu tun. Einen Sachmangel kann man auch geltend machen, wenn die Software bereits benutzt wurde.
Ist es möglich, im Internet gekaufte Software wieder umzutauschen, ...
Geht es jetzt um Umtausch, Widerruf oder Fehler (Sachmangel)? Und da ist das Problem:
bei einer Problematik im E-Commerce höre ich immer wieder andere Versionen, was nun richtig wäre und was nicht.
Das kommt davon, wenn man immer was anderes fragt (z.B. die 3 verschiedenen Versionen in dieser Frage) oder nicht richtig fragt, was man eigentlich wissen will. 
Welche Möglichkeiten hat man nun als Käufer, um nicht auf den Kosten einer 800€ Software, die man aufgrund einer zu alten Versionsnummer bei der Installations-CD nicht benutzen kann, sitzen zu bleiben?
Kommt ganz darauf an, ob man vorher wusste, was man kauft und was man eigentlich will.
Meine Beiträge sind immer (auch wenn es nicht ausdrücklich dabei steht) meine persönliche Meinung und müssen (und werden) nicht immer mit der aktuellen Rechtssprechung oder der Lehrmeinung im Jurastudium / anderen rechtswissenschaftlichen Studiengängen übereinstimmen. Sie sind lediglich meine Auslegung von mir bekannten Gesetzen und Urteilen.