
AW: Artikel ersteigert, nur Abholung, Überweisung?
Wenn es so da steht, ist es vereinbart. Der Verkäufer kann also darauf bestehen.
Die Frage ist nur, ob da Vorabüberweisung steht. Wenn nicht, kann der Käufer davon ausgehen, dass er auch nach der Abholung überweisen kann, da es ja nicht anders geregelt ist. Somit sollte der Verkäufer einen Termin für die Abholung machen, oder er bekommt sein Geld nie 
Wenn man davon ausgeht, könnte man einem Schreiben von einem Anwalt auch gelassen entgegen sehen.
Meine Beiträge sind immer (auch wenn es nicht ausdrücklich dabei steht) meine persönliche Meinung und müssen (und werden) nicht immer mit der aktuellen Rechtssprechung oder der Lehrmeinung im Jurastudium / anderen rechtswissenschaftlichen Studiengängen übereinstimmen. Sie sind lediglich meine Auslegung von mir bekannten Gesetzen und Urteilen.